Öffentlichkeitsarbeit


AWMF-Regelwerk Leitlinien

Epikrise von W. Berghoff


Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Regelwerks zusammengefasst. Der Ausdruck des gesamten Regelwerks ist möglich über http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk.html.

 

  • Von Leitlinien kann oder sogar muss in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie ist nach dem Prinzip der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und partizipativer Entscheidungsfindung zu überprüfen
  • S-Klassifikation:
    • S3 evidenz- und konsensbasierte Leitlinie
    • S2e evidenzbasierte Leitlinie
    • S2k konsensbasierte Leitlinie
    • S1 Handlungs-Empfehlungen von Expertengruppen
  • Zusammensetzung von Leitliniengruppen: die Auswahl der Mitglieder sollte professionelle und wissenschaftliche Expertise bezüglich der Leitlinie repräsentieren. Die Leitliniengruppe sollte für den Adressatenkreis (Ärzte, Patienten) repräsentativ sein
  • Bewertung von Primärliteratur: Prüfung von Einzelstudien, z.B. RCT oder Kohortenstudie zur Frage der Testgüte diagnostischer Verfahren
  • „Begründeter Dissens“: Die Fachgesellschaft beantragt die Aufnahme eines Sondervotums oder die Darlegung des begründeten Dissens zu Aussagen, die nicht mitgetragen werden können. Das Sondervotum wird von der Fachgesellschaft selbst als konkreter Alternativvorschlag mit Begründung formuliert und in die Leitlinie und den Leitlinienreport aufgenommen
  • Evidenzstärke / Empfehlungsgrad: 
    • Evidenzgrad hoch (Klasse I) – starke Empfehlung (A)
    • Mäßige Klasse II – Empfehlung (B)
  • Externe Begutachtung: vor Veröffentlichung Begutachtung bezüglich Unklarheiten oder fehlender Bereiche. Die Gutachtergruppe sollte nicht Mitglieder der Konsensusgruppe enthalten, sondern Personen die an der Erstellung der Leitlinie nicht beteiligt waren, d.h. Experten des medizinischen Bereichs, Methodiker und ggfs. auch Patientenvertreter
  • Gesamtverabschiedung setzt die formale Verabschiedung der Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften voraus. Gewünschte Änderungen an konsensuswichtigen Passagen müssen erneut innerhalb der Leitliniengruppe konsentiert und den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften vorgelegt werden
  • Aktualisierung: die Leitlinie muss spätesten fünf Jahre nach Erstellung aktualisiert werden
  • Leitlinien-Prädikat: 
    • Eingangsvoraussetzung für die Zertifizierung ist die Erfüllung der Qualitätskriterien nach AWMF-Regelwerk