Seropositivität ist grundsätzlich kein Krankheitsbeweis
Einzige relevante Coinfektion, die bei Zeckenstich (gleichzeitig mit LB) übertragen wird, ist die Bartonellose
Alle sonstigen relevanten Coinfektionen werden nicht durch Zecken übertragen
Bei nicht Zecken-übertragenen Coinfektionen besteht also zuvor bereits eine Lyme-Borreliose im Spätstadium oder bei bereits vorliegender anderer chronischer Infektion (so genannte
Coinfektion) tritt eine Lyme-Borreliose hinzu
(Zecken-übertragene) HGA und Babesiose haben als Coinfektionen kaum Bedeutung
Nicht Zecken-übertragene bakterielle Infektionen als Coinfektionen zu bezeichnen ist fragwürdig, korrekter wäre die Beachtung im Rahmen einer infektiologischen Differentialdiagnose
Eine Verschlimmerung einer LB durch eine Coinfektion und die Effizienzminderung einer antibiotischen Behandlung der LB bei Coinfektion stellen Hypothesen dar
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass gleichzeitige Vorkommen von Borrelia burgdorferi und Chlamydien in Biofilmen (Sapi et al, 2019). Die Chlamydien halten sich im Zentrum der Biofilme auf.
Die pathophysiologische Bedeutung des Befundes und therapeutische Konsequenzen bleiben zu klären