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Anmerkungen zur Diagnostik der Lyme-Borreliose im Spätstadium |
Für die Lyme-Borreliose steht derzeit kein sogenannter positiver Marker zur Verfügung, d.h. es gibt keine Untersuchungsmethode, insbesondere keine Laboruntersuchung, die bei positivem Ausfall die
Erkrankung (Lyme-Borreliose) beweisen könnte. Daher muss sich die Diagnose der Lyme-Borreliose auf die Differentialdiagnose oder Ausschlussdiagnostik stützen. Sämtliche beim Patienten
vorliegenden Symptome sind auf ihre Ursächlichkeit zu überprüfen und die nicht in Betracht kommenden Krankheiten (außer Lyme-Borreliose) sind im Rahmen einer solchen Ausschlussdiagnostik zu
eliminieren.
Allerdings gibt es für die Lyme-Borreliose 4 Krankheitsbeweise:
Das Erythema migrans ist beweisend für das Frühstadium der Lyme-Borreliose, jedoch auch für das Spätstadium, wenn es in Form eines rezidivierenden Erythema migrans auftritt. Darüber hinaus wird
ein Erythema migrans die Plausibilität einer chronischen Lyme-Borreliose (Lyme-Borreliose im Spätstadium) erhöhen, wenn unmittelbar nach dem Frühstadium oder auch nach einem beschwerdefreien
Intervall von Monaten oder mitunter Jahren Beschwerden auftreten, die mit einer chronischen Lyme-Borreliose vereinbar und differentialdiagnostisch nicht anders erklärbar sind.
Die Acrodermatitis chronica atrophicans ist für das Spätstadium beweisend.
Eine akute Lyme-Borreliose mit typischen Krankheitsmanifestationen und einem pathologischen Liquorbefund (positiver Antikörperindex Borrelien) gilt als eine gesicherte Diagnose.
Der Erregernachweis (Borrelien) mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder Kultur wird bei entsprechender Symptomatik und Beachtung der Differentialdiagnose als Beweis einer bestehenden
Lyme-Borreliose angesehen. – Jedoch gelingt der Erregernachweis nur selten, d.h. die Methoden sind wenig empfindlich. Aufgrund dieser geringen Sensitivität gehören Untersuchungen zum
Erregernachweis nicht zur Routinediagnostik.
Die Diagnose einer chronischen Lyme-Borreliose stützt sich also auf folgende Säulen:
Das Problem des fehlenden Krankheitsmarkers liegt auch bei einigen anderen Erkrankungen vor, z.B. sonstigen chronischen Infektionskrankheiten und z.B. bei der Multiplen Sklerose.
Da die Lyme-Borreliose im Spätstadium, also grundsätzlich in vielen Fällen nicht beweisbar ist, sind die besonderen Konsequenzen auf juristischer Ebene zu bedenken, dies ist allerdings nicht
Gegenstand eines medizinischen Gutachtens.